Viele Apotheken nutzen tagtäglich Serviceverpackungen, um so die Übergabe der Produkte an Kunden zu vereinfachen. Eine Serviceverpackung zeichnet sich dadurch aus, dass sie erst bei Übergabe an den*die Enkund*in befüllt wird – typischerweise am Point of Sale. Zu Serviceverpackungen zählen beispielsweise Papiertüten und Packmittel, die zur Rezeptur- und Defekturherstellung eingesetzt werden. Das Besondere ist, dass Serviceverpackungen als einzige Verpackungsart vorlizenziert erworben werden dürfen.
Achtung: Die Verpackungen müssen ausdrücklich als vorlizenzierte Verpackungen beim Verpackungshändler als solche ausgewiesen sein, denn nicht alle Serviceverpackungen sind bereits durch den Händler lizenziert.
Ihre Pflichten leiten sich daraus ab, ob Sie Serviceverpackungen vorlizenziert oder nicht nicht vorlizenziert erwerben:
Sie nutzen ausschließlich vorlizenzierte Serviceverpackungen: Seit dem 01. Juli 2022 müssen Sie einer Registrierungspflicht nachkommen. Seit diesem Tag, müssen sich auch Unternehmen, die vorlizenzierte Serviceverpackungen nutzen als Inverkehrbringer dieser registrieren. Die Registrierung muss im Register LUCID erfolgen. Es ist das Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister, welche das Kontrollorgan hinter dem Verpackungsgesetz bildet.
Sie nutzen auch oder ausschließlich nicht vorlizenzierte Serviceverpackungen: Dann müssen Sie umgehend aktiv werden. Als Inverkehrbringer von Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher*innen im Hausmüll entsorgt werden, müssen Sie dann selbst alle drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllen und zwar bevor Sie diese Verpackungen in Umlauf bringen. Neben der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist außerdem eine Beteiligung an einem dualen System per Lizenzvertrag verpflichtend. Das duale System übernimmt die Sammlung, Sortierung und das Recycling der von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen. Mithilfe des Kalkulators von Lizenzero können Sie schnell und einfach Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.
Für eine ausführliche Erklärung lesen Sie auch unseren Blogbeitrag Das Verpackungsgesetz für Apotheken: Was Sie vor Verkauf beachten müssen