Was muss ich tun?
Um die Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) zu erfüllen, müssen Sie drei Schritte abhaken:
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Die Lizenzierung (auch „Systembeteiligung“ genannt) können Sie schnell und einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des offiziellen dualen Systems Interzero Recycling Alliance, vornehmen. Wir übernehmen dann Sammlung, Sortierung und Recycling Ihrer Verpackungen für Sie. Ihre Verpackungsmengen geben Sie dazu einfach in unseren Kalkulator ein.
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Die Registrierung: Zur Registrierung bei LUCID geht's hier entlang. LUCID gehört zur "Zentralen Stelle Verpackungsregister", die die Erfüllung der VerpackG-Pflichten kontrolliert. Registrieren Sie sich bitte als "Hersteller". Dies ist lediglich die Bezeichnung der Zentralen Stelle, hierunter fallen auch Händler. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre EPR- /LUCID-Nummer.
- Die Datenmeldung: Zwischen Ihrem dualen System (Interzero Recycling Alliance, wenn Sie über Lizenzero lizenzieren) und der Zentralen Stelle findet ein Datenabgleich statt. Nach der Lizenzierung geben Sie deshalb unbedingt den Namen Ihres dualen Systems sowie die lizenzierten Mengen in Ihrem LUCID-Konto an.
Tipp:
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Lizenzierung
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Registrierung und Datenmeldung in LUCID
Welche Nachweise muss ich meinem Marktplatz vorlegen?
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Nachweis 1: Nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch "EPR-Nummer" genannt). Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Registrierungspflicht erfüllen.
- Nachweis 2: Sobald Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer auch in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto eingetragen haben, können Sie sich unser Lizenzero-Teilnahmezertifikat im PDF-Format unter "Dokumente" herunterladen. Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Lizenzierungspflicht erfüllen.
Wer muss den VerpackG-Pflichten überhaupt nachkommen?
Grundsätzlich gilt bezüglich der Verpflichtungen im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgende Faustregel:
Lizenzierungspflichtig bei einem dualen System ist jedes Unternehmen, das für den privaten Endverbraucher in Deutschland bestimmte Verkaufsverpackungen (Produktverpackungen, Versandverpackungen, Serviceverpackungen)
- befüllt,
- die Befüllung beauftragt (Fulfilment) oder
- verpackte Ware importiert.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine Ausnahmen! Die VerpackG-Verpflichtungen gelten ab der ersten Verpackung und unabhängig von der Unternehmensgröße.