Entscheidend ist, ob man nach deutschem Recht gewerblich oder privat tätig wird.
Das Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) definiert gewerbliche Umsätze wie folgt:
"Gewerblich im Sinne des Verpackungsgesetzes ist, wer seine selbständige Tätigkeit als Gewerbe angemeldet hat oder anmelden muss, oder wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft im Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts erzielt. Auch wer Verluste aus seiner Tätigkeit steuerlich geltend macht oder den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt (§ 13a Abs. 6 EStG), ist gewerblich tätig."
Wenn Sie überzeugt sind, dass Sie rein privat verkaufen, oder Sie keine entsprechende Steuernummer haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Marktplatz.
Wenn Sie nach der obigen Definition verpflichtet sind, müssen Sie diese drei Vorgaben erfüllen:
Pflicht 1: Lizenzierung (auch Systembeteiligung genannt). Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab (z.B. Interseroh+ über Lizenzero).
Pflicht 2: Registrierung. Melden Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Register an.
Pflicht 3: Die Datenmeldung. Geben Sie den Namen Ihres dualen Systems (Interseroh+, wenn Sie über Lizenzero lizenzieren) und die gemeldeten Verpackungsmengen in Ihrem LUCID-Konto an.