Jedes Unternehmen, welches Verpackungsmaterial in Deutschland an private Endkunden oder ähnliche Anfallstellen in Verkehr bringt, ist verpflichtet, hierfür ein Lizenzentgelt zu zahlen.
Bei gebrauchten Verpackungsmaterialien (z.B. gebrauchte Kartons) gilt Folgendes:
Wenn Sie solche Verpackungen wiederverwenden möchten, um Ihre Ware an Endkonsumenten zu verkaufen, dann müssen Sie für diese ebenfalls die Lizenzierung bei einem dualen System sicherstellen.
Der Grund: Im Rahmen der Befüllung mit Ihren Waren werden aus diesen Verpackungen Versand- oder Verkaufsverpackungen. Lediglich in dem Fall, in dem Sie als Versandhändler einen konkreten Nachweis darüber haben, dass die erneut genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Systembeteiligungspflicht für die wiederverwendeten Verpackungen.
Die Grundlage auf die wir uns hier berufen, stellt das Positionspapier zu diesem Thema der ZSVR (LUCID) dar, hier können Sie nachlesen was diese aktuell zu Ihrer Anfrage schreibt (Seiten 6 und 7).