Muss ich auch Transportverpackungen bei LUCID eintragen?
Aktualisiert
Änderung durch Novelle: Auch Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Transportverpackungen müssen sich seit Juli 2022 im Melderegister LUCID eintragen. Bisher galt diese Pflicht nur für Inverkehrbringer*innen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Transportverpackungen werden für den Warentransport von einem Händler zum anderen genutzt und verbleiben im Handel.
Inverkehrbringer von Transportverpackungen sind dennoch zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.