- Alle Verpackungen, die schlussendlich von einem privaten Endverbraucher entsorgt werden, müssen in LUCID gemeldet und bei einem dualen System lizenziert werden.
- Unter diese Vorgabe fallen alle Verkaufsverpackungen:
- Versandverpackungen inkl. Füll- und Polstermaterial
- Produktverpackungen
- Serviceverpackungen
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Im Zuge der Novelle müssen seit dem 01. Juli 2022 auch alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in LUCID angegeben werden. Dazu zählen etwa Transportverpackungen und Mehrwegverpackungen. Für diese nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, muss keine Lizenz abgeschlossen werden. Die Tatsache, dass man sie in Umlauf bringt, muss aber in LUCID hinterlegt werden.