- Änderung durch Novelle: Auch Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Transportverpackungen müssen sich seit Juli 2022 im Melderegister LUCID eintragen. Bisher galt diese Pflicht nur für Inverkehrbringer*innen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
- Transportverpackungen werden für den Warentransport von einem Händler zum anderen genutzt und verbleiben im Handel.
- Da sie typischerweise nicht bei einem privaten Endverbraucher als Abfall landen, müssen sie nicht lizenziert werden.
- Inverkehrbringer von Transportverpackungen sind dennoch zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.