- Durch das Melderegister LUCID kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Umsetzung der Pflichten kontrollieren.
- Dazu vergleicht die Zentrale Stelle regelmäßig die gemachten Angaben in LUCID mit den bei den dualen Systemen gemeldeten Daten, um Verstöße schnell und effizient aufzuspüren. Treten Diskrepanzen auf, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
- Um Abmahnungen zu vermeiden, müssen Unternehmen immer alle Veränderungen, die sie an ihr duales System gemeldet haben, auch in LUCID vermerken (und andersherum) und auf diese Weise darauf achten, dass an beiden Stellen stets übereinstimmende Datensätze vorliegen.
- Da im Verpackungsgesetz klar definiert ist, dass Unternehmen keine Dritten für die LUCID-Pflichten beauftragen dürfen, ist es den dualen Systeme nicht erlaubt, die Registrierung und Datenmeldung für ihre Kunden vorzunehmen.
Tipp: Unter der Frage "Wie kann ich meine Mengen unkompliziert an LUCID weitergeben?" lesen Sie, wie Sie unseren Mengen-Download nutzen können.