Dies ist nur dann möglich, wenn Sie eine Gewerbeauflösung, Gewerbeabmeldung oder die Abmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) bis zum 31.01. des Folgejahres nachweisen können.
Was ist zu tun?
Bitte senden Sie uns zeitnah ENTWEDER ein offizielles Dokument über die Auflösung Ihres Gewerbes ODER die Bestätigung der Abmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu.
Sollten Sie Ihr Gewerbe aufgelöst haben und sich noch nicht aus dem Verpackungsregister abgemeldet haben, holen Sie dies bitte zeitnah über diesen Link nach (scrollen Sie zum Seitenende und klicken Sie auf "Registrierung beenden").
Wichtiger Hinweis: Den Nachweis über die Abmeldung erhalten Sie erst, wenn das Ablaufdatum verstrichen ist (Beispiel: Sie melden sich heute in LUCID zum 31.12. ab. Dann erhalten Sie die Abmelde-Bescheinigung erst am 01.01.) – bitte berücksichtigen Sie dies für das Einreichen Ihres Nachweises (s.o.) bei uns.
Sobald uns der Nachweis vorliegt, erhalten Sie per E-Mail die Bestätigung der Kündigung zum 31.12 des jeweiligen Jahres.