- Wenn Sie Ihre Verpackungsmengen für das aktuelle Lizenzjahr vor dem 31.08. verringern, bekommen Sie eine Gutschrift über die Betragsdifferenz.
- Sollten Sie die Mengenreduzierung nach dem 31.08. vornehmen, bekommen Sie keine Gutschrift.
Beispiel: Sie reduzieren Ihre Verpackungsmengen für 2024 im Mai 2024 – entsprechend erhalten Sie eine Gutschrift über den Differenzbetrag. Nehmen Sie die Mengenreduzierung erst im Oktober 2024, erhalten Sie keine Gutschrift über die Differenz.
Der Grund: Anfang September müssen alle dualen Systeme ihre Verpackungsmengen an die ZSVR melden. Auf Grundlage dessen werden die von den einzelnen dualen Systemen zu tragenden Entsorgungsanteile berechnet. Eine Korrektur dieser Anteile aufgrund geänderter Mengen bei unseren Kunden ist dann nicht mehr möglich, sodass wir ab diesem Datum leider keine Gutschriften mehr an Sie weiterreichen können.