Muss ich nachzahlen, wenn ich meine Verpackungsmengen erhöhe?
Aktualisiert
Ja: Wenn Sie Ihre Verpackungsmengen erhöhen, müssen Sie den Differenzbetrag zur ursprünglich lizenzierten Menge nachzahlen.
Da sich das Lizenzentgelt nach der Menge der von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen berechnet und sich mit einer höheren Menge der durch die dualen Systeme organisierten Entsorgungs- und Verwertungsprozess der Verpackungsabfälle potenziert, muss diese Differenz entgeltlich ausgeglichen werden.