- Wenn Sie Ihre Verpackungsmengen vor dem 31.08. verringern, bekommen Sie eine Gutschrift über die Betragsdifferenz.
- Sollten Sie die Mengenreduzierung nach dem 31.08. vornehmen, bekommen Sie keine Gutschrift.
Der Grund: Anfang September müssen alle dualen Systeme ihre Verpackungsmengen an die ZSVR melden. Auf Grundlage dessen werden die von den einzelnen dualen Systemen zu tragenden Entsorgungsanteile berechnet. Eine Korrektur dieser Anteile aufgrund geänderter Mengen bei unseren Kunden ist dann nicht mehr möglich, sodass wir ab diesem Datum leider keine Gutschriften mehr an Sie weiterreichen können.