- Bevor Sie Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Melderegister LUCID registrieren, die von Ihnen geplanten Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren und in LUCID melden.
- Ebenfalls bis zum 15.05. eines jeden Jahres muss die Jahresabschluss-Mengenmeldung für das Vorjahr beim dualen System und im LUCID-Konto eingereicht werden (wie Sie dies erledigen, lesen Sie unter Frage „Wie melde ich meine Jahresabschluss-Mengen an Lizenzero?“ und „Wie melde ich meine Jahresabschluss-Mengen an LUCID?“ unter "Mengenänderungen").
- Am Ende eines Jahres müssen Sie eine Mengenprognose für das Folgejahr bei Ihrem dualen System und in Ihrem LUCID-Konto abgeben.
- Bei Überschreiten gewisser jährlicher Mengengrenzen (siehe unten) müssen die betroffenen Unternehmen bis zum 15.05. eine Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr einreichen.
- Glas: ab 80.000 kg
- Papier, Pappe, Karton: ab 50.000 kg
- Kunststoffe, Metall, Verbundstoffe (in Summe): ab 30.000 kg
- Kleinere Händler können individuell aufgefordert werden, eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.
Hinweis: lesen Sie für ausführlichere Informationen rund um das Lizenzjahr auch gerne unseren Blogbeitrag.