Grundsätzlich gilt bezüglich der Verpflichtungen im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgende Faustregel:
Lizenzierungspflichtig bei einem dualen System ist jedes Unternehmen, das für den privaten Endverbraucher in Deutschland bestimmte Verkaufsverpackungen (Produktverpackungen, Versandverpackungen, Serviceverpackungen)
- befüllt,
- die Befüllung beauftragt (Fulfilment) oder
- verpackte Ware importiert.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine Ausnahmen! Die VerpackG-Verpflichtungen gelten ab der ersten Verpackung und unabhängig von der Unternehmensgröße.
+++ Das ist zu tun +++
Wie funktioniert die Lizenzierung?
Die Lizenzierung (auch „Systembeteiligung“ genannt) können Sie in drei einfachen Schritten online über Lizenzero, den Onlineshop des offiziellen dualen Systems Interseroh+, vornehmen:
- Geben Sie Ihre Verpackungsmengen in unseren Kalkulator ein – hier weisen wir Ihnen transparent aus, wie hoch Ihr Lizenzentgelt ausfällt (keine Sorge: wenn sich Ihre Mengen im Jahresverlauf ändern, können Sie sie einfach über Ihr Lizenzero-Kundenkonto anpassen),
- legen Sie ein Kundenkonto an und
- folgen Sie dann dem Bestellprozess – ganz so, wie Sie es aus anderen Onlineshops kennen!
Sollten Ihnen Ihre Mengen nicht bekannt sein, unterstützt Sie unsere Berechnungshilfe bei deren Ermittlung oder Sie melden sich einfach bei uns!
Was ist noch zu beachten?
Neben der Lizenzierung bei einem dualen System verpflichtet Sie das VerpackG zur Erfüllung von zwei weiteren Vorgaben. Beide müssen über das Melderegister LUCID vorgenommen werden, das die Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereitstellt:
- Registrierung als Hersteller: Hier entlang
Lassen Sie sich von der Bezeichnung Hersteller nicht irritieren. Dies ist lediglich die Bezeichnung der Zentralen Stelle. Hierunter fallen auch Händler. Hier erhalten Sie Ihre EPR- /LUCID-Nummer.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie im folgenden Beitrag.
- Datenmeldung: Nach der Lizenzierung geben Sie den Namen Ihres dualen Systems sowie die lizenzierten Mengen in Ihrem LUCID-Konto an
Welche Nachweise müssen Sie Marktplätzen vorlegen?
- Nachweis 1: Nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch "EPR-Nummer" genannt). Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Registrierungspflicht erfüllen.
- Nachweis 2: Sobald Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer auch in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto eingetragen haben, können Sie sich unser Lizenzero-Teilnahmezertifikat im PDF-Format unter "Dokumente" herunterladen. Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Lizenzierungspflicht erfüllen.
Tipp:
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Lizenzierung
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Registrierung und Datenmeldung in LUCID